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2C-G-5

Präzise kalibrierte Labor-Pellets (7 mg), dotiert mit dem legalen Phenethylamin 2C-G-5 für den qualitativen Einsatz in der In-vitro-Forschung.

Weiterlesen / Technische Details

Diese chemisch modifizierte, tricyclische Verbindung fungiert als eigenständiger und gesetzeskonformer Referenzstandard für vergleichende Rezeptorstudien.

  • Klassifizierung: Phenethylamin-Derivat (Strukturanalog zu 2C-B, basierend auf dem 2,5-Dimethoxy-Gerüst)
  • Spezifikation: 2C-G-5 ist kein Prodrug. Es ist primär aktiv. Die exakte Kalibrierung von 7 mg pro Einheit reproduziert präzise die klassische kinetische Wirkdauer von 2C-B.
  • Darreichungsform: Homogenisierte 7 mg Präzisions-Pellets.
  • Logistik: Tägliche Abfertigung via Brief- oder Expressdienstleistung aus dem deutschen Zentrallager.
  • Gesetzliche Einstufung: Ausdrücklich nicht für den in-vivo-Gebrauch oder menschlichen Verzehr bestimmt. Keine Einstufung als Arzneimittel. Vollständig konform mit der aktuellen Rechtslage (nicht NpSG- und nicht BtMG-reguliert, Stand: Frühjahr 2026).
  • Transport & Zustellung: Diskreter, neutraler Einwurf-Einschreibebrief oder DHL-Kleinpaket. Zustellung in der Regel binnen 24 bis 48 Stunden.
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Artikelnummer: LK2CG00000 Kategorien: , Marke:

Stoffprofil und chemische Charakterisierung von 2C-G-5

3,4‑Norbornyl‑2,5‑dimethoxyphenethylamin ist ein synthetisches Derivat der Phenethylamin-Klasse, welches durch eine komplexe tricyclische Ringstruktur auf dem klassischen 2C-Grundgerüst aufbaut.


Substitution regulierter Derivate: 2C-B & klassische Phenethylamine

Durch weitreichende regulatorische Anpassungen sind die meisten traditionellen Phenethylamin-Derivate für den freien Laborbedarf nicht mehr verkehrsfähig. 2C-G-5 füllt diese Lücke als hochpotenter, chemisch eigenständiger Nachfolger und dient als legales Referenzmaterial für analytische Vergleiche mit folgenden illegalisierten Substanzen:

  • 2C-B (4-Brom-2,5-dimethoxyphenethylamin)
  • Verwandte Halogen-substituierte 2C-Derivate

Die Integration eines Norbornyl-Rests am Phenylring garantiert eine rechtssichere Handhabung, während die kernstrukturellen Eigenschaften der 2C-Familie für In-vitro-Studien erhalten bleiben.

Determinierung des rechtlichen Status für die in-vitro-Analytik

Die strukturelle Innovation und gesetzliche Abgrenzung dieses Moleküls manifestiert sich in der Anfügung eines tricyclischen Norbornyl-artigen Rings an die Positionen 3 und 4 des Phenyl-Grundgerüsts. Diese komplexe, raumfüllende Modifikation sowie die charakteristischen Methoxygruppen an Position 2 und 5 schließen 2C-G-5 explizit aus den gängigen Strukturdefinitionen aktueller Betäubungsmittel- und NpSG-Anlagen aus.

Pharmakokinetische Klassifikation: Direkte Aktivität (Kein Prodrug)

In der biochemischen Nomenklatur wird 2C-G-5 als stimulierend-psychedelisches Phenethylamin eingestuft. Ein essenzieller Unterschied zu modernen Lysergsäure-Derivaten (wie 1D-LSD oder 1V-LSD) besteht in seinem Wirkmechanismus:

  • Keine Prodrug-Eigenschaften: 2C-G-5 ist kein Prodrug von 2C-B. Es bedarf keiner enzymatischen in-vivo-Transformation oder chemischen Hydrolyse, um pharmakologische Rezeptoraffinität zu entwickeln.
  • Die Verbindung ist in ihrer isolierten, primären Form vollständig aktiv.
  • Das Molekül bindet bei in-vitro-Rezeptor-Assays eigenständig, wobei die Methoxygruppen maßgeblich die Lipophilie und somit die Kinetik steuern.
Analytische Differenzierung und Kinetik (Vergleich zu 2C-B)

Obwohl die Grundstruktur stark an 2C-B angelehnt ist, zeigen empirische Daten deutliche Abweichungen in der Halbwertszeit und Reaktionsdauer, welche primär von der Einsatzmenge abhängig sind:

  • Dosisabhängige Wirkdauer: Im Gegensatz zu klassischen 2C-Verbindungen (wie 2C-B oder 2C-G-7) skaliert die simulierte Wirkdauer von 2C-G-5 extrem stark mit der eingesetzten Stoffmenge.
  • Kinetische Äquivalenz: Analytische Vergleichsreihen belegen, dass bei einer exakten Quantifizierung von 7 mg die Rezeptorkinetik und Wirkdauer nahezu identisch mit den Standard-Parametern von 2C-B verlaufen.
Spezifikationen der Trägermatrix (7 mg Pellets)

Um eine präzise Handhabung ohne aufwendige Mikrowaagen-Kalibrierung zu ermöglichen, wird dieser Referenzstandard nicht als loses Pulver, sondern in einer homogenisierten festen Trägermatrix bereitgestellt.

Format / Träger Aktiver Wirkstoffgehalt (2C-G-5)
Homogenisiertes Pellet (gepresst) Exakt 7 mg pro Einheit

Diese exakte Kalibrierung auf 7 mg wurde spezifisch gewählt, um bei pharmakokinetischen Untersuchungen exakt die zeitlichen Referenzwerte (Halbwertszeit/Wirkdauer) des nicht mehr verfügbaren 2C-B abzubilden.

Spezifikationen zur Handhabung und Lagerstabilität (GLP-Richtlinien)

Phenethylamine weisen im Vergleich zu Tryptaminen oder Ergolinen (LSD-Derivaten) eine signifikant höhere strukturelle Grundstabilität auf. Dennoch gelten für die Arbeit mit hochpotenten Pellets strenge laborpraktische Regeln:

  • Thermische Stabilität: Die Substanz in der Pellet-Matrix ist bei konstanter Raumtemperatur hervorragend lagerfähig. Extreme Hitze oder direkte Sonneneinstrahlung sind zur Wahrung der molekularen Integrität dennoch zu vermeiden.
  • Feuchtigkeitsschutz: Die Trägermatrix der Pellets kann bei hoher Luftfeuchtigkeit aufweichen oder degradieren. Eine Lagerung im hermetisch verschlossenen Zip-Beutel (ideal mit Silica-Gel) ist zwingend erforderlich.
  • Mechanische Handhabung: Bei der Zerkleinerung der Pellets für die Analyse ist Atemschutz zu tragen, da entstehender Feinstaub über die Schleimhäute hochgradig resorbiert werden kann.
Physikochemische Parameter & Identifikation

Summenformel C15H21NO2
Molare Masse 247.33 g/mol
IUPAC-Name 3,4‑Norbornyl‑2,5‑dimethoxyphenethylamin
CAS-Nummer N/A (Spezifische Neuentwicklung)
Darreichungsform Präzisions-Pellets (Trägermatrix)

Gesetzliche Vorgaben und Arbeitsschutz (Compliance)

Die Bereitstellung der 2C-G-5 Pellets erfolgt ausnahmslos für legitime in-vitro-Forschungsprojekte. Jegliche Anwendung in-vivo (human oder veterinär) ist strikt untersagt.

  • BtMG-Status: Die Verbindung unterliegt nicht den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (Referenz: 25. BtMGAnlÄndV; Stand 07.08.2025).

  • NpSG-Status: Die spezifische Struktur (Norbornyl-Modifikation) ist nach aktuellem Stand von der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes für Phenethylamine ausgenommen (Referenz: 6. NpSGAnlÄndV; Stand 02.12.2025).

  • AMG-Status: Keine Einstufung oder Subsumierung unter den Arzneimittelbegriff.

  • Behördliche Zuständigkeit: Keine regulatorische Erfassung durch Strafverfolgungsbehörden.

Bitte halten Sie stets die allgemeinen Arbeitsschutzrichtlinien (GLP) für den sicheren Umgang mit Laborchemikalien ein. Hier finden Sie alle von uns angebotenen Referenzstandards der Phenethylamin-Reihe.

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