AL-LAD [Archiv]

Wichtige Shop-Information zu AL-LAD
Aufgrund einer Änderungen im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), in Kraft getreten am 18.07.2019, wird AL-LAD europaweit nicht mehr nach Deutschland geliefert. Wir haben unser Sortiment aktualisiert und führen stattdessen die derzeit nicht-regulierten und legalen Derivate 1Fe-LSD und 1BP-LSD für labortechnische Analysezwecke.


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Vollständiger Screenshot der ehemaligen Produktkategorie-Seite für 'AL-LAD Blotter', inklusive der damaligen Preisstaffelung.

Beschreibung: Dieser Screenshot zeigt die historische Kategorie-Ansicht für AL-LAD Blotter 150µg (Stand 2016). Da dieser Artikel aufgrund rechtlicher Änderungen aus dem Sortiment genommen wurde, stellen wir dieses Archivmaterial inklusive der damaligen Preis- und Mengenstaffelungen aus Transparenzgründen zur Verfügung.

Screenshot-Transkript:

▶ AL-LAD Blotter 150µg (Archivierte Ansicht)
Originaler Warnhinweis der Seite: Unsere Produkte sind nur zur labortechnischen Analyse geeignet. Sie sind nicht zum menschlichen Verzehr oder für in-vivo Experimente jeglicher Art geeignet.

Damalige Preis- und Mengenstaffelung:

  • 5x AL-LAD 150µg: 29,95 EUR
  • 10x AL-LAD 150µg: 44,95 EUR
  • 15x AL-LAD 150µg: 64,95 EUR
  • 25x AL-LAD 150µg: 94,95 EUR

Archiv-Metadaten: Webshop Original-Kategorie: AL-LAD Blotter 150µg | Screenshot vom: 12.07.2016

Warum ist AL-LAD nicht mehr verfügbar? (Rechtlicher Hintergrund)

Das Derivat AL-LAD (6-Allyl-6-nor-LSD) war eines der bekanntesten Prodrugs für Forschungszwecke. Mit der Aktualisierung des deutschen Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) am 18.07.2019 wurde jedoch die zugrundeliegende molekulare Struktur (inklusive der Allyl-Gruppe) in die Anlage des Gesetzes aufgenommen.

Das NpSG reguliert ganze Stoffgruppen, um den Umgang mit neuen psychoaktiven Substanzen zu kontrollieren. Sobald eine Stoffgruppe oder spezifische Abwandlung erfasst ist, ist der Handel damit untersagt. Um unseren Kunden und Forschern stets absolute Rechtssicherheit zu garantieren, wurde AL-LAD umgehend nach der gesetzlichen Anpassung aus unserem Katalog entfernt.

Der Übergang zu 1FE-LSD

Die chemische Forschung steht nicht still. Mit 1FE-LSD steht Laboren und Forschern mittlerweile eine strukturelle Weiterentwicklung zur Verfügung, die exakt auf die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland (Stand 2026) abgestimmt ist.

  • Rechtssicherheit: 1FE-LSD fällt derzeit nicht unter das BtMG oder das NpSG.
  • Analysezweck: Es bietet vergleichbare Eigenschaften für in-vitro-Studien und Referenzanalysen wie das ehemalige AL-LAD.
  • Reinheit: Wie bei allen unseren Produkten garantieren wir höchste Reinheitsgrade durch unabhängige Laborprüfungen.

Wichtiger Hinweis: Auch aktuelle Derivate sind ausschließlich für Forschungszwecke (in-vitro) zugelassen und strikt nicht für den menschlichen oder tierischen Konsum (in-vivo) bestimmt.

Archiv: Die ehemalige AL-LAD Produktseite

Aus Gründen der Transparenz und für historische Referenzzwecke stellen wir oben die Archiv-Ansicht unserer damaligen AL-LAD-Kategorie zur Verfügung.

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