Kraft getreten am 03.07.2021, wird 2F-Ketamin europaweit nicht mehr nach Deutschland geliefert. Wir haben unser Sortiment aktualisiert und führen stattdessen das derzeit nicht-regulierte und legale Derivat 3-TFM-PCE für labortechnische Analysezwecke.
Beschreibung: Dieser Screenshot zeigt die historische Kategorie-Ansicht für 2F-Ketamin (100%) (Stand 2021). Da dieser Artikel aufgrund rechtlicher Änderungen aus dem Sortiment genommen wurde, stellen wir dieses Archivmaterial inklusive der damaligen Preis- und Mengenstaffelungen aus Transparenzgründen zur Verfügung.
Screenshot-Transkript:
▶ 2F-Ketamin (100%) (Archivierte Ansicht)
Damalige Preis- und Mengenstaffelung:
- 1g 2F-Ketamin (100%): UVP 39,95 EUR
SALE! Bald illegal! 34,95 EUR - 2g 2F-Ketamin (100%): UVP 69,95 EUR
SALE! Bald illegal! 59,95 EUR - 5g 2F-Ketamin (100%): UVP 149,95 EUR
SALE! Bald illegal! 129,95 EUR - 10g 2F-Ketamin (100%): UVP 274,95 EUR
SALE! Bald illegal! 239,95 EUR - 25g 2F-Ketamin (100%): UVP 274,95 EUR
SALE! Bald illegal! 239,95 EUR
Archiv-Metadaten: Webshop Original-Kategorie: 2F-Ketamin (100%) | Screenshot vom: 02.02.2021
Warum ist 2F-Ketamin nicht mehr verfügbar? (Rechtlicher Hintergrund)
Das Derivat 2F-Ketamin (2-Fluorodeschloroketamin) war eines der bekanntesten Derivate für Forschungszwecke. Mit der Aktualisierung des deutschen Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) am 03.07.2021 wurde jedoch die zugrundeliegende molekulare Struktur (der Arylcyclohexylamine) in die Anlage des Gesetzes aufgenommen.
Das NpSG reguliert ganze Stoffgruppen, um den Umgang mit neuen psychoaktiven Substanzen zu kontrollieren. Sobald eine Stoffgruppe oder spezifische Abwandlung erfasst ist, ist der Handel damit untersagt. Um unseren Kunden und Forschern stets absolute Rechtssicherheit zu garantieren, wurde 2F-Ketamin umgehend nach der gesetzlichen Anpassung aus unserem Katalog entfernt.
Der Übergang zu 3-TFM-PCE
Die chemische Forschung steht nicht still. Mit 3-TFM-PCE steht Laboren und Forschern mittlerweile eine strukturelle Weiterentwicklung zur Verfügung, die exakt auf die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland (Stand 2026) abgestimmt ist.
- Rechtssicherheit: 3-TFM-PCE fällt derzeit nicht unter das BtMG oder das NpSG.
- Analysezweck: Es bietet vergleichbare Eigenschaften für in-vitro-Studien und Referenzanalysen wie das ehemalige 2F-Ketamin.
- Reinheit: Wie bei allen unseren Produkten garantieren wir höchste Reinheitsgrade durch unabhängige Laborprüfungen.
Wichtiger Hinweis: Auch aktuelle Derivate sind ausschließlich für Forschungszwecke (in-vitro) zugelassen und strikt nicht für den menschlichen oder tierischen Konsum (in-vivo) bestimmt.
Archiv: Die ehemalige 2F-Ketamin Produktseite
Aus Gründen der Transparenz und für historische Referenzzwecke stellen wir oben die Archiv-Ansicht unserer damaligen 2F-Ketamin-Kategorie zur Verfügung.
